Allgemeine Geschäftsbedingungen – Seminare/Kurse
Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und dem
Islandpferdehof und Islandpferdegestüt am Steinbuckel
Vertreten durch Alexandra, Kuhn
Adresse: Hüttenthalerstr. 95 64756 Mossautal
Tel: 06062 4536
Fax: 06062 266782
EMailAdresse: info@steinbuckel.de
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: DE 302230981
, nachfolgend Anbieter genannt, ein Vertrag zustande.
Vertragsgegenstand / Vertragsschluss
1. Mit den Inhalten unserer Internetpräsenz laden wir Sie ein, dem Islandpferdehof am Steinbuckel ein Angebot zum
Abschluss eines Vertrags zu unterbreiten (Anmeldung). Der Islandpferdehof am Steinbuckel entscheidet über das
Zustandekommen des Vertrages.
Der Vertrag ist dann wirksam geschlossen, wenn Sie vom Islandpferdehof am Steinbuckel innerhalb von 4 Wochen nach
Anmeldung keine andere Rückmeldung erhalten, als die Bestätigungs- Email.
2. Mit der Anmeldung erkennen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Islandpferdehof am Steinbuckel
verbindlich an. Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Islandpferdehof am Steinbuckel.
Leistungen
1. Der Islandpferdehof am Steinbuckel leistet Wochenend-Reitkurse/-Seminare und Tagesseminare mit. Die Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der von Ihnen gewählten Variante in unserer Internetpräsenz.
Pflichten der Teilnehmer/Verhaltensregeln
1. Sie sind sich bewusst, dass Reiten ein Sport ist, der auch Gefahren in sich birgt. Zur Sicherheit aller Reitschüler ist es
unumgänglich, dass jeder Reitschüler grundlegende Verpflichtungen und Verhaltensregeln einhält. Aus diesem Grund ist
jeder Reitschüler zur Einhaltung folgender Regelungen, über die Sie den Minderjährigen vor Unterrichtsbeginn
umfassend unterrichten müssen, verpflichtet:
2. Mit der Anmeldung wird dem Islandpferdehof am Steinbuckel schriftlich mitgeteilt, ob besondere Erkrankungen,
körperliche Einschränkungen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Asthma, Allergien, Diabetis,
Medikamentenbedarf o.ä.) vorliegen. Benötigte Medikamente werden vom Islandpferdehof am Steinbuckel nach
schriftlicher Information verabreicht.Werden diese Pflichten nicht erfüllt, behält sich der Islandpferdehof am Steinbuckel
vor, vom Vertrag zurück zu treten.
3. Den Anordnungen der Betreuer und Mitarbeitern ist unmittelbar Folge zu leisten.
4. Beim Reiten wird stets eine Reitkappe sowie festes, knöchelhohes Schuhwerk mit rutschfester Sohle getragen und es
findet nur unter Aufsicht statt.
5. Es ist nicht erlaubt, Maschinen, Böden, Stroh- und Heustapel zu besteigen.
6. Auf dem gesamten Gelände des Islandpferdehof am Steinbuckel besteht Rauch- und Alkoholverbot für Jugendliche
unter 16 Jahre in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz.
Es darf nur am Brunnen geraucht werden.
7. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln können Reitshüler ausgeschlossen werden. In
diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes statt.
8. Minderjährige Teilnehmer dürfen das Hofgelände nur nach vorheriger Abmeldung beim zuständigen Betreuer
verlassen. In der Regel erfolgt das Verlassen des Hofgeländes in Gruppen von mindestens drei Teilnehmern.
9. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass der Minderjährige hinreichend selbständig und verantwortungsbewusst ist, um
diese Verhaltensregeln einhalten zu können. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln
können Teilnehmer vom Ferienaufenthalt ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes
statt.
10. Die Erziehungsberechtigten stellen ihre jederzeitige Erreichbarkeit sicher.
11. Die Hausordnung ist einzuhalten.
Hausordnung
Beschädigungen
Hausordnung
Toiletten Wir bitten darum, dass Fenster zum Lüften zu kippen.In die Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle,
Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o.ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen
Verstopfungen kommen kann. Bitte verwenden Sie die vorhandenen Mülleimer.
Beschädigungen Niemand beschädigt absichtlich etwas, es kann jedoch vorkommen, dass einmal etwas kaputt geht.
In diesem Fall bitten wir darum, uns den entstandenen Schaden sofort zu melden. Soweit die vorhandene Versicherung
den Schaden nicht deckt, haftet der Gast für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
GefahrenstellenGefahrenstellen, wie z.B. aufgetürmten Stroh- und Heuballen, dürfen nicht betreten oder erklettert
werden.
Müll Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitte ich dabei um Unterstützung.Der Müll wird getrennt nach:
Verpackungsmaterial (gelber Sack )
Papier
Restmüll
Reinigung Sollte ein Missgeschick (verschüttete Flüssigkeiten z.B.) passieren, bitte ich darum dies schnellst möglich zu
beseitigen.
Sorgfaltspflicht Wir bitten die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.
Stallregeln
Behandle dein Schulpferd stets fair und freundlich!
Bevor du reiten gehst, hinterlasse den Putzplatz bitte sauber.
Binde dein Pferd nur am Halfter an – niemals an der Trense – und lasse dein Pferd nicht länger als nötig am
Anbindeplatz allein.
Bitte stelle benutzte Gegenstände dorthin zurück, wo sie hingehören.
Rufe vor dem Betreten der Reithalle „Tür frei“ und warte auf die Erlaubnis der Reiter oder deiner Reitlehrerin,
bevor du eintrittst.
Vermeide laute Geräusche, Türknallen und Rennen am Hof – es gibt auch schreckhafte und sensible Pferde.
Die Pferde nicht aus der Hand füttern, das verleitet sie zum Betteln, zwicken und beißen.
Generell ist ein Sicherheitsabstand zum Vorderpferd von 1-2 Pferdelängen einzuhalten, egal ob beim Reiten
oder Führen. Sollte das Vorderpferd doch einmal ausschlagen, wird erfahrungsgemäß immer der Mensch
getroffen.
Wenn auch mal wenig Zeit ist, die Stellen vom Pferd, an denen Sattel, Sattelgurt und die Trense sind müssen
sauber sein, sonst gibt es Druck- und Scheuerestellen die dem Pferd wehtun.
Gehe pfleglich mit dem Zubehör deines Schulpferdes um und achte darauf, die Sachen in der Sattelkammer
ordentlich wegzuräumen.
Wasche bitte das Gebissstück der Trense nach dem Reiten ab.
Beim Überqueren der Straße ist immer darauf zu achten, dass alle gemeinsam über die Straße kommen.
Die Pferde nicht unterwegs fressen lassen, die Guten denken sonst, sie dürften das immer und stoppen
ansonsten immer zum Fressen.
Die Hufe werden nur unter Anleitung ausgekratzt, da sich sonst die Pferde ganz schnell angewöhnen andauernd
den Huf wegzuziehen und das macht dem Schmied keine Freude.
Den Anweisungen des Reitlehrers, der Beschäftigten des Hofes und dem Betreuungspersonals ist in jedem Falle
Folge zu leisten.
Mit den Arbeitsmitteln und Materialien der Reitanlage ist sorgsam umzugehen.
Bei vorsätzlicher Zerstörung bzw. Beschädigung bist du zu Schadensersatz verpflichtet.
Die Sicherheitsbestimmungen (Reitkappe, Kleidung, Aufenthalt in der Nähe von Pferden, Traktoren… etc.) sind
zu beachten und strikt einzuhalten.
Haftung
1. Die Haftung des Islandpferdehofs und des Islandpferdegstüts am Steinbuckel ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Islandpferdehof und/oder des Islandpferdegstüts am Steinbuckel beruht. Ist eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung vom Islandpferdehof und/oder des Islandpferdegstüts am
Steinbuckel auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
2. Die Lehrgangsteilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und der Veranstalter und der Lehrgangsleiter schließen jede
Haftung, soweit gesetzlich zulässig und nicht durch eine Versicherung gedeckt, aus.
3. Der Haftungsausschluss gilt für Unfälle während der Ausübung des Reitsportes sowie während des Aufenthaltes auf
dem gesamten Hof- und Reitgelände.
4. Während der gesamten Veranstaltung bleiben Reiter / Besitzer Tierhüter gem. § 834 BGB.
5. Jeder Teilnehmer verfügt über eine private Haftpflichtversicherung.
6. Jeder Pferdebesitzer verfügt über eine Pferde-Haftpflichtversicherung.
Fälligkeit / Zahlung
1. Mit der Anmeldung ist die Lehrgangsgebühr fällig.
2. Die Zahlung erfolgt entweder bar oder per Überweisung.
Rücktritt
1. Bei Nichtteilnahme gilt die Lehrgangsgebühr als Bearbeitungsgebühr.
2. Bis zum Beginn des Kurses kann der Kursteilnehmer einen Ersatzteilnehmer stellen. Hierzu bedarf es der schriftlichen
Mitteilung an den Veranstalter. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Abtretende dem Veranstalter als
Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Bei
Buchungsänderungen erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 25,- pro Person. Sorgt der Veranstalter für eine
Ersatzperson, so berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50,-.
3. Kann der Kursteilnehmer sein angemeldetes Pferd nicht zu dem gebuchten Seminar/Reitkurs mitbringen, so besteht
für den Veranstalter keine Verpflichtung, ein Lehrpferd zu stellen. Wenn der Teilnehmer aus diesem Grund an der
Veranstaltung nicht teilnehmen kann, ist er berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall gelten die
Bedingungen wie bei Rücktritt.
4. Erscheint ein Kursteilnehmer bei Kursbeginn nicht zum Kurs und der Veranstalter ist darüber nicht informiert worden,
so besteht für den Veranstalter keine Verpflichtung dem Kursteilnehmer eine verspätete Kursteilnahme im laufenden
Kurs zu ermöglichen. Fehlt der Kursteilnehmer nur am ersten Kurstag und es erfolgt eine Absprache mit dem
Veranstalter, so ist ein verspäteter Einstieg bis zum zweiten Kurstag möglich.
Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
1. Der Veranstalter ist in folgenden Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder zu kündigen:
ohne Einhaltung einer Frist:
•
Wenn der Kursteilnehmer die Durchführung eines Kurses/Seminars ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört
oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist bzw. wenn der Kursteilnehmer die Kursgebühr bei Kursbeginn nicht komplett gezahlt hat.
•
Der Veranstalter behält in diesen Fällen den Anspruch auf den vollen Veranstaltungspreis.
•
bis 1 Woche vor Kursbeginn oder Seminarbeginn:
Wenn der Kurs/das Seminar nicht stattfinden kann, weil z.B. die festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht
wird. In diesen Fällen wird der Teilnehmer schriftlich in Kenntnis gesetzt und die Anzahlung wird umgehend erstattet.
•
Absagen aus organisatorischen oder technischen Gründen (etwa bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder
kurzfristigem, krankheitsbedingten Ausfall eines Referenten oder der Kursleiterin; ungünstigen Witterungs- oder
Bodenverhältnisse, welche die Teilnehmer gefährden könnten) behält sich Pferdeausbildung Nord Levke Hansen
vor. Es wird ein Ersatztermin vereinbart; wenn kein Ersatztermin nicht vereinbart werden kann oder für den Kunden
mit unzumutbaren Kosten verbunden ist, werden gezahlte Gebühren zurückerstattet, weitergehende Ansprüche
bestehen nicht.
•
Rücktritt auf Grund höherer Gewalt:
Wird ein Kurs infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höheren Gewalt, z.B. Epidemien, hoheitlichen
Anordnungen (Reise-, Transportbeschränkungen für Tiere) oder gleichwertigen Fällen erheblich erschwert, gefährdet
oder beeinträchtigt, so sind beide Vertragspartner berechtigt zu kündigen. Der Veranstalter bemüht sich in solchen
Fällen um Ersatzpferde. Kann er diese stellen, der Kursteilnehmer nimmt dieses Angebot jedoch nicht an, so gelten
unsere Rücktrittsbedingungen/-kosten.
Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge.
Einwilligungserklärung über die Nutzung von Fotografien
1. Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass der Islandpferdehof am Steinbuckel Foto- bzw. Videoaufnahmen von ihm, bzw.
von seinem ggf. minderjährigen Kind erstellt, um sie für Zwecke, die mit Islandpferdehof am Steinbuckel in Verbindung
stehen, (z.B. Gestaltung der Homepage, Veranstaltungsflyer, etc.) zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt sich damit
einverstanden, dass die Fotoaufnahmen in diesem Zusammenhang öffentlich wieder gegeben werden.
2. Für die Nutzung von Gruppenfotos wird keine zeitliche oder räumliche Beschränkung vereinbart. Der
Nutzungsumfang ist folglich unbestimmt und umfasst sowohl bekannte als auch noch unbekannte Verwendungs- und
Nutzungsarten, die jedoch immer mit dem Islandpferdehof am Steinbuckel in Verbindung stehen müssen, wie
beispielsweise zur Gestaltung der Homepage oder Veranstaltungsflyer.
3. Die/der Fotografierte kann jederzeit seine Einwilligung für die Nutzung von Einzelfotos widerrufen.
Im Falle des Widerrufs darf der Islandpferdehof am Steinbuckel die entsprechenden Daten und Einzelfotos zukünftig
nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwenden und wird sie unverzüglich aus den entsprechenden Internet-
Angeboten löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.
Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine
Nachteile.