Allgemeine Geschäftsbedingungen – Reitunterricht
Vertragspartner
Auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kommt zwischen dem Kunden und dem
Islandpferdehof und Islandpferdegestüt am Steinbuckel
vertreten durch Alexandra, Kuhn
Adresse: Hüttenthalerstr. 95 64756 Mossautal
Tel: 06062 4536
Fax: 06062 266782
E-MailAdresse: info@steinbuckel.de
UmsatzsteuerIdentifikationsnummer: DE 302230981
, nachfolgend Anbieter genannt, ein Vertrag zustande.
Vertragsgegenstand / Vertragsschluss
1. Mit den Inhalten unserer Internetpräsenz laden wir Sie ein, dem Islandpferdehof und Islandpferdegestüt am
Steinbuckel ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an unserem Reitunterricht zu unterbreiten
(Reitplan, mündlicher und/oder schriftlicher Absprachen). Der Islandpferdehof und das Islandpferdegestüt am
Steinbuckel entscheidet über das Zustandekommen des Vertrages.
2. Der Vertrag ist dann wirksam geschlossen, wenn Sie einen Reitplan abgeben oder vom Islandpferdehof und
Islandpferdegestüt am Steinbuckel eine Email, SMS, WhatsApp erhalten, aus der hervorgeht, dass der Reitunterricht,
wie gewünscht stattfinden kann.
3. Mit dem Reitplan oder mündlicher und/oder schriftlicher Absprachen über Reitunterricht, erkennen Sie die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Islandpferdehofs und des Islandpferdegestüts am Steinbuckel verbindlich an.
Es gelten die bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Islandpferdehofs und des
Islandpferdegestüts am Steinbuckel.
Leistungs- und Preisänderung
1. Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Leistungen, die vom
Islandpferdehof am Steinbuckel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die
Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reitstunden nicht beeinträchtigen.
2. Preisanpassungen: Der Islandpferdehof am Steinbuckel ist berechtigt, Preisänderungen nach Abschluss des
Vertrages vorzunehmen, wenn sich die Kosten für bestimmte Leistungen nach Abschluss des Vertrages erhöhen, weil
sich die bei Vertragsabschluss vorliegenden Verhältnisse (z.B. Strom-, Gaspreise, Nebenkosten, allgemeine
Lebenshaltungskosten) in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt dder Reitstunden nicht unerheblich geändert
haben. Die Preisänderung ist in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Kosten auf den Preis pro Person
auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Beginn des Aufenthaltes beim Ansprechpartner
mehr als vier Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% oder einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Leistung kann der Kunde kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich
nach Zugang der Erklärung durch den Islandpferdehof am Steinbuckel über die Preiserhöhung oder die Änderung der
Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
Rücktritt durch Ansprechpartner, Vertragsaufhebung
1. Der Anbieter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Anmeldende sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass
die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
2. Er kann nach Beginn den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Anmeldende ganz oder teilweise
ungeachtet einer Abmahnung des Anbieters, die dieser an den Anmeldenden zu richten hat, nachhaltig stört. In diesen
Fällen behält der Anbieter den Anspruch auf den Preis, wobei er sich ersparte Aufwendungen und sonstige Vorteile, die
er infolge der fristlosen Kündigung bzw. des Rücktritts erlangt, anrechnen lassen muss. Eventuelle Mehrkosten trägt der
Störer selbst.
Pflichten der Teilnehmer/Verhaltensregeln
1. Sie sind sich bewusst, dass Reiten ein Sport ist, der auch Gefahren in sich birgt. Zur Sicherheit aller Reitschüler ist es
unumgänglich, dass jeder Reitschüler grundlegende Verpflichtungen und Verhaltensregeln einhält. Aus diesem Grund ist
jeder Reitschüler zur Einhaltung folgender Regelungen, über die Sie den Minderjährigen vor Unterrichtsbeginn
umfassend unterrichten müssen, verpflichtet:
2. Mit der Anmeldung wird dem Islandpferdehof am Steinbuckel schriftlich mitgeteilt, ob besondere Erkrankungen,
körperliche Einschränkungen oder sonstige gesundheitliche Beeinträchtigungen (z.B. Asthma, Allergien, Diabetis,
Medikamentenbedarf o.ä.) vorliegen. Benötigte Medikamente werden vom Islandpferdehof am Steinbuckel nach
schriftlicher Information verabreicht.Werden diese Pflichten nicht erfüllt, behält sich der Islandpferdehof am Steinbuckel
vor, vom Vertrag zurück zu treten.
3. Den Anordnungen der Betreuer und Mitarbeitern ist unmittelbar Folge zu leisten.
4. Beim Reiten wird stets eine Reitkappe sowie festes, knöchelhohes Schuhwerk mit rutschfester Sohle getragen und es
findet nur unter Aufsicht statt.
5. Es ist nicht erlaubt, Maschinen, Böden, Stroh- und Heustapel zu besteigen.
6. Auf dem gesamten Gelände des Islandpferdehof am Steinbuckel besteht Rauch- und Alkoholverbot für Jugendliche
unter 16 Jahre in Anlehnung an das Jugendschutzgesetz.
Es darf nur am Brunnen geraucht werden.
7. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln können Reitshüler ausgeschlossen werden. In
diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes statt.
8. Minderjährige Teilnehmer dürfen das Hofgelände nur nach vorheriger Abmeldung beim zuständigen Betreuer
verlassen. In der Regel erfolgt das Verlassen des Hofgeländes in Gruppen von mindestens drei Teilnehmern.
9. Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass der Minderjährige hinreichend selbständig und verantwortungsbewusst ist, um
diese Verhaltensregeln einhalten zu können. Bei groben oder wiederholten Verstößen gegen diese Verhaltensregeln
können Teilnehmer vom Ferienaufenthalt ausgeschlossen werden. In diesem Fall findet keine Erstattung des Entgeltes
statt.
10. Die Erziehungsberechtigten stellen ihre jederzeitige Erreichbarkeit sicher.
11. Die Hausordnung ist einzuhalten.
Hausordnung
Toiletten Wir bitten darum, dass Fenster zum Lüften zu kippen.In die Toilette dürfen keine Hygieneprodukte, Abfälle,
Essensreste, schädliche Flüssigkeiten, Fette o.ä. geworfen bzw. geschüttet werden, da es sonst zu unangenehmen
Verstopfungen kommen kann. Bitte verwenden Sie die vorhandenen Mülleimer.
Beschädigungen Niemand beschädigt absichtlich etwas, es kann jedoch vorkommen, dass einmal etwas kaputt geht.
In diesem Fall bitten wir darum, uns den entstandenen Schaden sofort zu melden. Soweit die vorhandene Versicherung
den Schaden nicht deckt, haftet der Gast für Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
GefahrenstellenGefahrenstellen, wie z.B. aufgetürmten Stroh- und Heuballen, dürfen nicht betreten oder erklettert
werden.
Müll Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitte ich dabei um Unterstützung.Der Müll wird getrennt nach:
Verpackungsmaterial (gelber Sack )
Papier
Restmüll
Reinigung Sollte ein Missgeschick (verschüttete Flüssigkeiten z.B.) passieren, bitte ich darum dies schnellst möglich zu
beseitigen.
Sorgfaltspflicht Wir bitten die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln.
Stallregeln
Behandle dein Schulpferd stets fair und freundlich!
Bevor du reiten gehst, hinterlasse den Putzplatz bitte sauber.
Binde dein Pferd nur am Halfter an – niemals an der Trense – und lasse dein Pferd nicht länger als nötig am
Anbindeplatz allein.
Bitte stelle benutzte Gegenstände dorthin zurück, wo sie hingehören.
Rufe vor dem Betreten der Reithalle „Tür frei“ und warte auf die Erlaubnis der Reiter oder deiner Reitlehrerin,
bevor du eintrittst.
Vermeide laute Geräusche, Türknallen und Rennen am Hof – es gibt auch schreckhafte und sensible Pferde.
Die Pferde nicht aus der Hand füttern, das verleitet sie zum Betteln, zwicken und beißen.
Generell ist ein Sicherheitsabstand zum Vorderpferd von 1-2 Pferdelängen einzuhalten, egal ob beim Reiten
oder Führen. Sollte das Vorderpferd doch einmal ausschlagen, wird erfahrungsgemäß immer der Mensch
getroffen.
Wenn auch mal wenig Zeit ist, die Stellen vom Pferd, an denen Sattel, Sattelgurt und die Trense sind müssen
sauber sein, sonst gibt es Druck- und Scheuerestellen die dem Pferd wehtun.
Gehe pfleglich mit dem Zubehör deines Schulpferdes um und achte darauf, die Sachen in der Sattelkammer
ordentlich wegzuräumen.
Wasche bitte das Gebissstück der Trense nach dem Reiten ab.
Beim Überqueren der Straße ist immer darauf zu achten, dass alle gemeinsam über die Straße kommen.
Die Pferde nicht unterwegs fressen lassen, die Guten denken sonst, sie dürften das immer und stoppen
ansonsten immer zum Fressen.
Die Hufe werden nur unter Anleitung ausgekratzt, da sich sonst die Pferde ganz schnell angewöhnen andauernd
den Huf wegzuziehen und das macht dem Schmied keine Freude.
Den Anweisungen des Reitlehrers, der Beschäftigten des Hofes und dem Betreuungspersonals ist in jedem Falle
Folge zu leisten.
Mit den Arbeitsmitteln und Materialien der Reitanlage ist sorgsam umzugehen.
Bei vorsätzlicher Zerstörung bzw. Beschädigung bist du zu Schadensersatz verpflichtet.
Die Sicherheitsbestimmungen (Reitkappe, Kleidung, Aufenthalt in der Nähe von Pferden, Traktoren… etc.) sind
zu beachten und strikt einzuhalten.
Haftung
1. Die Haftung des Islandpferdehofs und des Islandpferdegstüts am Steinbuckel ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Islandpferdehof und/oder des Islandpferdegstüts am Steinbuckel beruht. Ist eine
wesentliche Vertragspflicht verletzt worden, ist die Haftung vom Islandpferdehof und/oder des Islandpferdegstüts am
Steinbuckel auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
2. Jeder Reitschüler verfügt über eine private Haftpflichtversicherung.
Fälligkeit / Zahlung
1. Für Teilnehmer, die zum ersten Mal am Reitunterricht teilnehmen, kann ein Probereitunterricht vereinbart werden,
dieser ist kostenpflichtig, gilt aber als unverbindliche Probestunde, d.h. die Abmeldung vom begonnenen Quartals-
Reitunterricht (Reitplan) ist danach noch möglich. Spätestens zu Beginn des zweiten Reitunterrichts eines Reitplans
wird dieser vollständig bezahlt. Der Probeunterricht muss bei Buchung bezahlt werden. Wird er nicht wahrgenommen,
gibt es keine Rückerstattung und keinen Ersatztermin.
2. Für alle anderen Teilnehmer gilt, dass der gesamte Geldbetrag des Reitplans spätestens mit dem ersten
eingetragenen Reittermin fällig wird.
3. Die Zahlung erfolgt entweder bar oder per Lastschrifteneinzug.
4. Bei Verzug der Zahlung von mehr als zwei Reitstunden ist der Islandpferdehof und/oder des Islandpferdegstüt am
Steinbuckel berechtigt dem Reitschüler die Teilnahme an den Reitstunden bis zum Ausgleich der rückständigen
Zahlung(en) zu untersagen und den Vertrag fristlos zu kündigen.
5. Für alle anderen Reitstunden gilt: Der Reitschüler ist verpflichtet die anfallende Gebühr vor Antritt der Reitstunden zu
zahlen.
6. Die Preise für Dienstleistungen bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste und sind in EURO zu entrichten.
Mit Herausgabe einer neuen Preisliste verliert die bisherige ihre Gültigkeit.
Terminabsage
1. Kann ein Teilnehmer eine Reitstunde nicht wahrnehmen, sagt er diese rechtzeitig (am Vortag) ab.
2. Für Reitstunden, die nicht wahrgenommen werden können, ist es möglich, Ersatzstunden zu vereinbaren, wenn die
Stunden rechtzeitig (am Vortag) abgesagt werden. Eine Ersatzreitstunde in diesem Quartal ist hierfür mit der Reitlehrerin
zu vereinbaren.
3. Reitstunden, die nicht/nicht rechtzeitig abgesagt werden, können nicht nachgeholt oder verrechnet werden.
4. Reitstunden, die nicht wahrgenommen werden können, können nicht verrechnet werden.
5. In Ausnahme zum vorstehenden Absatz werden für die nicht quartalsweise gebuchten Reitstunden keine
Nachholtermine angeboten.
6. Kann ein Teilnehmer für einen längeren Zeitraum nicht am Reitunterricht teilnehmen, ist der Islandpferdehof und/oder
das Islandpferdegstüt am Steinbuckel zu keinen Ersatzleistungen verpflichtet.
7. Fällt der Unterricht aus betrieblichen Gründen aus, bietet der Islandpferdehof und/oder das Islandpferdegstüt am
Steinbuckel einen Ersatztermin an. Dies gilt nicht für Reitstunden, die vom Islandpferdehof und/oder das
Islandpferdegstüt am Steinbuckel nicht zu vertretenden Gründen (extreme Straßen- und Witterungsverhältnisse,
Krankheit der Pferde) abgesagt werden müssen.
8. Sollte aufgrund von Unwetterwarnungen/ Wasserschäden, Sonstiges der Reitunterricht ausfallen, kann stattdessen
eine Theoriestunde, als Ersatz für den prakt. Unterricht, abgehalten werden.
Durchführung des Reitunterrichts
1. Der Reitunterricht erfolgt zu den vereinbarten Terminen oder wird persönlich, schriftlich oder telefonisch mit dem
Islandpferdehof und/oder dem Islandpferdegstüt am Steinbuckel abgestimmt. Der Islandpferdehof und/oder das
Islandpferdegstüt am Steinbuckel ist berechtigt, bei Verhinderung des Reitlehrers den Unterricht durch einen andere
Person durchführen zu lassen.
2. Vor, während und nach dem Reitunterricht haben die Reitlehrer alleinige Weisungsbefugnis. Sollte sich der
Reitschüler nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden.
3. Die Vor- und Nachbereitung der Pferde (Putzen, Satteln, Absatteln, Misten) gehören zum Reitunterricht und erfolgen
vor und nach der Reitstunde.
4. Die Reitlehrer entscheiden unter Berücksichtigung des reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung des
Reitschülers und über die Art der von diesem zu belegenden Reitstunden.
5. Sicherheitsvorschriften
Das Tragen folgender Kleidung und Ausstattung während des Reitunterrichts ist vorgeschrieben:
Reithose bzw. reitgeeignete Hose, feste Schuhe/ Stiefel mit Absatz sowie eine nach den gängigen TÜV Normen
zugelassene Reitkappe. (Diese kann auch bei uns ausgeliehen werden). Sollte sich der Reitschüler nicht daran halten,
kann dieser von der Reitstunde ausgeschlossen werden.
6. Schulpferde: Die Einteilung der Schulpferde wird vom Reitlehrer vorgenommen. Es besteht kein Anspruch auf ein
bestimmtes Pferd.
7. Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen- z.B. zu spät kommen- werden nicht nachgeholt. Bei
Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann oder nicht. Im
Falle des Nichtreitens und wenn minderjährige Reitschüler sich nicht im Reitbereich aufhalten, besteht keine
Aussichtspflicht für den Islandpferdehof und/oder das Islandpferdegstüt am Steinbuckel.
8. Der Reitunterricht besteht nicht nur aus der Unterrichtseinheit, sondern auch aus den mind. 30 Minuten vorher, in
denen das Pferd vom Reitschüler/in geputzt und gesattelt wird. Nach dem Unterricht gehört auch das Absatteln,
Versorgen des Pferdes und das Aufräumen des Putz- und Sattelzeugs ebenfalls dazu.
9. Gruppenreitunterricht
- regelmäßiger Gruppenunterricht; ca. 50 Minuten; Quartalsmäßiger Reitplan (mit Schulpferd oder mit Privatpferd)
- unregelmäßiger Gruppenunterricht; ca. 50 Minuten; wer nicht regelmäßig reiten kann oder möchte, kann
- Gruppenreitstunden auch einzeln buchen (mit Schulpferd oder mit Privatpferd)
- Falls eine Gruppenreitstunde aus nur 2 Reitern besteht, ist die Reitstunde 30 Minuten lang
10. Reitunterricht
Einzelunterricht ; 30 Minuten
2er-Reitstunde; 30 Minuten
11. Ausritte
geführte Ausritte mit Schulpferd; 60 Minuten
12. Kinderführen; 30 Minuten
Schlussbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Einwilligungserklärung über die Nutzung von Fotografien
1. Der Teilnehmer willigt hiermit ein, dass der Islandpferdehof am Steinbuckel Foto- bzw. Videoaufnahmen von ihm, bzw.
von seinem ggf. minderjährigen Kind erstellt, um sie für Zwecke, die mit Islandpferdehof am Steinbuckel in Verbindung
stehen, (z.B. Gestaltung der Homepage, Veranstaltungsflyer, etc.) zu verwenden. Der Teilnehmer erklärt sich damit
einverstanden, dass die Fotoaufnahmen in diesem Zusammenhang öffentlich wieder gegeben werden.
2. Für die Nutzung von Gruppenfotos wird keine zeitliche oder räumliche Beschränkung vereinbart. Der
Nutzungsumfang ist folglich unbestimmt und umfasst sowohl bekannte als auch noch unbekannte Verwendungs- und
Nutzungsarten, die jedoch immer mit dem Reiterhof Budde in Verbindung stehen müssen, wie beispielsweise zur
Gestaltung der Homepage oder Veranstaltungsflyer.
3. Die/der Fotografierte kann jederzeit seine Einwilligung für die Nutzung von Einzelfotos widerrufen.
Im Falle des Widerrufs darf der Islandpferdehof am Steinbuckel die entsprechenden Daten und Einzelfotos zukünftig
nicht mehr für die oben genannten Zwecke verwenden und wird sie unverzüglich aus den entsprechenden Internet-
Angeboten löschen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt.
Die Einwilligung ist freiwillig; aus der Verweigerung der Einwilligung oder ihrem Widerruf entstehen keine
Nachteile.